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Heike Baehrens, Vorsitzende des Kreisbehindertenrings und SPD-Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Göppingen, begrüßt die Verdoppelung des Behindertenpauschbetrags

Der Deutsche Bundestag hat wichtige Änderungen im Steuerrecht vorgenommen, die Millionen Menschen mit Behinderung und pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zugutekommen werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 wird der steuerliche Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung verdoppelt. Damit stehen den Betroffenen spürbar mehr Mittel für die Teilhabe an der Gemeinschaft zur Verfügung, um finanzielle Nachteile auszugleichen, die sie aufgrund ihrer Behinderung haben.

„Die Erhöhung vermeidet in vielen Fällen den aufwendigen Einzelnachweis von Aufwendungen“, stellt Baehrens fest. Zudem wird ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt. Bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50 soll künftig auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden.

Auch der Pflegepauschbetrag wird erhöht, wenn Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 betroffen sind. Für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 wird der Pflegepauschbetrag neu eingeführt.

„Diese Änderungen führen zu einfacheren Verfahren und zu mehr Steuergerechtigkeit“, freut sich Heike Baehrens, die auch Pflegebeauftragte ihrer Fraktion ist, „aber vor allem sind sie ein wichtiges Signal für mehr gesellschaftliche Teilhabe.“

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Die Behinderten-Pauschbeträge werden auf sämtlichen Stufen verdoppelt und die Systematik aktualisiert. So erhöht sich der Pauschbetrag bei einem Grad der Behinderung von 100 Prozent beispielsweise von 1.420 auf 2.840 Euro. Bei einem Grad der Behinderung unter 50 Prozent soll zudem auf die bisherigen zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden.

Zusätzlich können Betroffene in Zukunft auf den aufwendigen Nachweis von einzelnen Fahrtkosten verzichten, da ein neuer Pauschbetrag eingeführt wird.

Schließlich wird der Pauschbetrag für die Pflege von Menschen mit den Pflegegraden vier und fünf von 924 Euro auf 1.800 Euro erhöht. Erstmals wird ein neuer Pauschbetrag für die Pflegegrade zwei und drei in Höhe von 600 Euro beziehungsweise 1.100 Euro eingeführt.

Angehörige entlasten, Inklusion voranbringen – Parlament beschließt Angehörigen-Entlastungsgesetz

Die Göppinger Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens informiert über das Angehörigen-Entlastungsgesetz, das heute im Bundestag verabschiedet wurde.

Wenn pflegebedürftige die Kosten für ihre Pflege nicht selbst stemmen können, haben sie Anspruch auf die sogenannte Hilfe zur Pflege. Bevor die Sozialämter jedoch die Kosten übernehmen, wurden bisher die Kinder der Pflegebedürftigen darauf verpflichtet, einen finanziellen Beitrag entsprechend ihrem Einkommen zu leisten. Das hat Angehörige mit mittleren Einkommen nicht nur stark belastet, sondern pflegebedürftige Menschen teilweise davon abgehalten, nötige Versorgung in Anspruch zu nehmen.

Mit dem Angehörigenentlastungsgesetz wird jetzt Sicherheit für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen hergestellt: Zukünftig werden Angehörige erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zur Finanzierung der Pflege ihrer Angehörigen herangezogen. „Das nimmt Menschen die Angst davor, ihre Kinder im Alter zu belasten“, so Heike Baehrens, Pflegebeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion. „Stattdessen steht die notwendige Versorgung bei Pflegebedürftigkeit im Mittelpunkt. Das war uns als SPD ein großes Anliegen“.

Durch die Änderung entspricht die Regelung bei der Pflege nun den bereits bestehenden Regelungen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Bei Angehörigen von volljährigen Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten, fällt der Rückgriff auf das Einkommen dann sogar vollständig weg. „Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Inklusion von Menschen mit Behinderung und ein Zeichen der Solidarität für die betroffenen Familien.“

Das Gesetz sorgt außerdem für eine dauerhafte Finanzierung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen(EUTBs), die bisher bis Ende 2022 befristet war. „Die EUTBs haben sich bewährt!“, so Baehrens, die auch Vorsitzende des Göppinger Kreisbehindertenrings ist. „Am Beispiel der EUTB-Beratungsstelle in Göppingen können wir sehen, wie wertvoll es ist, dass Menschen mit Behinderung auch unabhängig von der Sozialverwaltung individuelle Unterstützung und Beratung in Anspruch nehmen können. Diese wichtige Arbeit kann jetzt langfristig fortgeführt werden und das sogar mit mehr Geld als bisher.“

Zudem wird durch das Gesetz ein Budget eingeführt, das Menschen mit Behinderungen dabei unterstützt, außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen.